Freigaben & Zulassungen in der Dichtungstechnik

Je nach Anwendungsbereich gelten für die Werkstoffe gesetzliche oder werksinterne Anforderungen. In der folgenden Tabelle sind die Prüfverordnungen, Freigaben und Zulassungen rund um das Thema Dichtungen kurz zusammengefasst.

FreigabenKurzerläuterung
AusblassicherheitBescheinigung der Ausblassicherheit in Anlehnung an die Prüfung zur Ausblassicherheit der VDI Richtlinie 2200
BAMBundesanstalt für Materialforschung [BAM], die Versuchsanstalt prüft u.a. Flachdichtungen in Flanschverbindungen und Armaturen auf die Reaktionsfähigkeit mit:
∙ Sauerstoff oder
∙ Ethylen- und Propylenoxid
BAM-Prüfberichte weisen eine Materialeignung für die eingereichte Charge nach, sie sind keine Zertifikate oder Freigaben
DVGWDVGW [Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches] zertifiziert u. a. Dichtungswerkstoffe für die deutsche Gasversorgung
DVGW VP 401Technische Regel DVGW [Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches] VP 401:1998-10: höher thermisch belastbare Dichtungen für Verschraubungen und Flansche in Verbindung mit Gaszählern und Druckregelgeräten
DVGW-Arbeitsblatt W270mikrobiologische Eignung im Trinkwasserbereich
ELLLeitlinie zur hygienischen Beurteilung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser
FDA - konformErfüllt die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Materialien im Lebensmittelkontakt der US-amerikanischen Food and Drug Administration [FDA]
Fire Safe TestHochtemperaturbeständigkeit von Dichtwerkstoffen in Bezug auf den Brandfall, die technische Dichtheit muss dabei über einen Zeitraum von 30 min und einer wirkenden Temperatur von 650 °C eingehalten werden
Germanischer Lloyd Germanische Lloyd zertifiziert u. a. Dichtungswerkstoffe für den Schiffbau
KTW-LeitlinieKTW-Empfehlung [Kunststoffe im Trinkwasser] für Rohstoffe und Kautschukchemikalien, deren Verwendung als unbedenklich eingestuft wurde, Leitlinie wurde zurückgezogen und ist durch Elastomerleitlinie [ELL] ersetzt
TA Luft Hochwertige Dichtung im Sinne der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft [TA-Luft]